Galina & Igor Tchirkov  Die Praxis für die ganze Familie
 

ePA - die elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ihre digitale Gesundheitsakte. 
Hier werden ihre medizinischen Daten zentral gespeichert.

Vorteile:
Schnellere Zugriffe auf Befunde, Arztberichte und Medikationspläne
Vermeidung von Doppeluntersuchungen
Bessere Koordination der Behandlung

Zugriff:
Über eine App ihrer Krankenkasse haben sie jederzeit auch selbst Einblick in ihre Akte.
Sie entscheiden, wer auf ihre Daten zugreifen darf. Zugriffsrechte können jederzeit vergeben oder entzogen werden.

Ziel:
Die ePA erleichtert die Zusammenarbeit ziwschen Ärzten und sorgt dafür, dass wichtige Informationen schnell verfügbar sind.
Die digitale Gesundheitsakte macht ihre Gesundheitsversorgung einfacher und sicherer.


Wie erhalte ich die elektronische Patientenakte (ePA)?

Jede Krankenkasse stellt die ePA kostenlos zur Verfügung. 
Die ePA ist über eine spezielle APP zugänglich. Diese APP gibt es im APP-Store (iOS) oder bei Google Play (Android).
Für die Anmeldung ist meist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN oder ein anderes sicheres Login-Verfahren notwendig.
Ihre Krankenkasse erklärt ihnen den genauen Ablauf und stellt bei Bedarf die PIN zur Verfügung.


Rolle des Hausarztes bei der ePA:

Wir, als ihre Hausarztpraxis, können mit ihrer Einwilligung wichtige Dokumente (Arztbefunde, Berichte, Medikamentenplan) in ihre elektronische Patientenakte hochladen. Eingestellt werden sollen Daten und Dokumenten, welche von Interesse sein könnten.
Auch sie selbst können Befunde in die ePA hochladen.

Wenn ihre Gesundheitskarte in der Praxis eingelesen wurde, erhalten wir standardmäßig für einen Zeitraum von 90 Tagen Zugriff auf ihre ePA.
Sie können diese Einstellung in ihrer ePA-Verwaltung individuell anpassen und den Zugriff für den Zeitraum von einem Tag bis unbegrenzt einrichten.


Ist die ePA verpflichtend?

Nein, die ePA ist freiwillig. Es kann der Anlage und Nutzung jederzeit widersprochen werden.
Wenn sie der Nutzung widersprechen möchten, wenden sie sich bitte an ihre Krankenkasse.



 



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