Vorbestellung Rezept / Überweisung
Wichtige Hinweise - vor der Bestellung beachten!
Ohne Vorlage ihrer Gesundheitskarte im aktuellen Quartal, können wir ihre Bestellung nicht ausführen!
(=bei gesetzlich versicherten Patienten)
Es ist zwingend notwendig, dass wir vor der Ausstellung eines Rezeptes, einer Überweisung oder eines sonstigen Formulars ihre Gesundheitskarte in unserer Praxis eingelesen haben.
Alle Verordnungen (müssen) von einem Arzt kontrolliert und unterschrieben bzw. digital signiert werden.
Daher ist eine Bearbeitungszeit unvermeidbar!
In der Regel haben wir Ihre Bestellung innerhalb von 2 Werktagen bearbeitet.
Wenn Sie am Donnerstag nach 15 Uhr bestellen, können Sie Ihre Verordnungen frühestens Montagnachmittag einlösen bzw. abholen.
Wenn Sie mittwochs bestellen, frühestens Donnerstagnachmittag.
Aber gerade nach dem Wochenende oder nach Feiertagen sowie am Quartalsanfang erreichen uns zahlreiche Bestellungen. Deshalb unterstützen Sie uns, wenn Sie so früh wie möglich bestellen.
Hinweise zur Bestellung REZEPT
- Bitte beachten sie, dass nur Dauerverordnungen vorbestellt werden können.
Neuverordnungen oder nicht dauerhaft verordnete Medikamente müssen erst ärztlich abgeklärt werden!
- Rezeptbestellung für gesetzlich versicherte Patienten:
Haben wir ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal eingelesen, können wir ihnen ein eRezept (elektronisches Rezept) ausstellen.
Das Rezept muss nach der Ausstellung vom Arzt kontrolliert und anschließend digital signiert werden.
Nach einer Bearbeitungszeit von (in der Regel) 2 Werktagen können sie mit ihrer Gesundheitskarte in einer Apotheke ihrer Wahl das elektronische Rezept einlösen. Die Abholung des Rezeptausdrucks in unserer Praxis entfällt.
Ausnahme: Medikamente, welche auf einem privaten (blauen) Rezept verordnet werden, werden noch wie bisher als Papierausdruck erstellt. Diese Rezepte müssen weiterhin in unserer Praxis abgeholt werden. Dies gilt ebenfalls für Betäubungsmittelverordnungen oder Heil- und Hilfsmittel.
- Sie sind von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung der Rezeptgebühr befreit?
Wir benötigen einmalig vor der Ausstellung des Rezeptes eine schriftliche Bestätigung.
Die Befreiung wird dann für den entsprechenden Zeitraum in ihrer Patientenakte hinterlegt. - Rezeptbestellung für private versicherte Patienten:
Die Ausstellung eines eRezepts (elektronisches Rezept) ist noch nicht bei allen Privatkassen und noch nicht bei allen Medikamenten möglich. Daher kann es notwendig sein, ihren Rezeptausdruck in unserer Praxis abzuholen.
Gerne können wir ihre Bestellung in die Sonnen-Apotheke weiterleiten oder ihnen das Rezept per Post zuschicken.
Geben sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis bei ihrer Bestellung.
Hinweise zur Bestellung ÜBERWEISUNG
- Es können ausschließlich Wiederholungsüberweisungen bestellt werden. Wir behalten uns deshalb vor, bestellte Überweisungen nicht auszustellen und sie stattdessen zu einer Wiedervorstellung in die Praxis zu bitten.
- Überweisungen für CT/MRT/Röntgen-Untersuchungen können nicht über diesen Service vorbestellt werden - hier muss eine ärztliche Rücksprache in unserer Praxis erfolgen!
- Wir können nur Überweisungen für das aktuelle Quartal ausstellen!
Wenn Sie eine Überweisung für ein neues Quartal benötigen, können wir diese auch erst ab dem 1. Tag im neuen Quartal ausstellen (unter Berücksichtigung des Werktages).
Wenn sie unsere Hinweise gelesen, verstanden und akzeptiert haben,
können sie nun ihre Bestellung aufgeben: