Allgemeine Hinweise zur Vorbestellung
Es ist zwingend notwendig, dass wir vor der Ausstellung eines Rezeptes, einer Überweisung oder eines sonstigen Formulars ihre Gesundheitskarte in unserer Praxis eingelesen wurde.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten eine Bestellung bei uns aufzugeben:
Abholung ihrer Bestellung:
In der Regel haben wir Ihre Bestellung innerhalb von 2 Werktagen bearbeitet.
Wenn Sie am Wochenende bestellen, können Sie Ihre Verordnungen frühestens Montagnachmittag abholen.
Wenn Sie mittwochs bestellen, kommen Sie bitte frühestens Donnerstagnachmittag.
Aber gerade nach dem Wochenende oder nach Feiertagen sowie am Quartalsanfang erreichen uns zahlreiche Bestellungen.
Deshalb unterstützen Sie uns, wenn Sie so früh wie möglich bestellen und uns mindestens 2 Werktage Zeit zur Bearbeitung geben.
Denken Sie daran, bei der Abholung Ihre Gesundheitskarte mitzubringen!
Hinweis:
Alle Verordnungen (müssen) von einem Arzt kontrolliert und unterschrieben bzw. digital signiert werden. Daher ist eine Bearbeitungszeit unvermeidbar.
Bitte haben sie Verständnis, dass wir keine Rückmeldung zur Ausstellung ihrer Bestellung geben können.
Bitte beachten sie, dass nur Dauerverordnungen vorbestellt werden können.
Neuverordnungen oder nicht dauerhaft verordnete Medikamente müssen erst ärztlich abgeklärt werden!
Rezeptbestellung Kassenpatienten:
Haben wir ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal eingelesen, können wir ihnen ein eRezept (elektronisches Rezept) ausstellen.
Das Rezept muss nach der Ausstellung vom Arzt kontrolliert und anschließend digital signiert werden.
2 Werktage nach ihrer Bestellung können sie mit ihrer Gesundheitskarte in einer Apotheke ihrer Wahl das elektronische Rezept einlösen.
Die Abholung des Rezeptausdrucks in unserer Praxis entfällt.
Ausnahme: Medikamente , welche auf einem privaten (blauen) Rezept verordnet werden, werden noch wie bisher als Papierausdruck erstellt. Diese Rezepte müssen weiterhin in unserer Praxis abgeholt werden. Dies gilt ebenfalls für Betäubungsmittelverordnungen oder Heil- und Hilfsmittel.
Wenn wir ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal noch nicht eingelesen haben, können wir ihre Medikamentenbestellung nicht ausführen!
Sie sind von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung der Rezeptgebühr befreit?
Wir benötigen eine schriftliche Bestätigung, diese wird in ihrer Patientenakte hinterlegt.
Rezeptbestellung Privatpatienten:
Noch ist die Ausstellung eines eRezepts (elektronisches Rezept) noch nicht möglich. Sie müssten ihren Rezeptausdruck in unserer Praxis wie bisher abholen.
Gerne können wir ihre Bestellung in die Sonnen-Apotheke weiterleiten oder das Rezept per Post zuschicken. Geben sie uns bitte einen Hinweis bei ihrer Bestellung.
Überweisung
Haben wir ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal eingelesen, können wir ihnen eine Überweisung ausstellen.
Bitte beachten sie, dass auf diesem Wege nur die Bestellung von Wiederholungsüberweisungen oder die Erneuerung von abgelaufenen Überweisungen möglich ist. Das Ausstellen ohne vorherige ärztliche Absprache kann nicht erfolgen.
Wir können nur Überweisungen für das aktuelle Quartal ausstellen.
Wenn Sie eine Überweisung für die ersten Tage im neuen Quartal benötigen, können wir diese auch erst ab dem 1. Tag im neuen Quartal ausstellen (unter Berücksichtigung des Werktages).
Hier können sie Ihre Bestellung aufgeben: