In bestimmten Fällen kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Anforderung ausgestellt werden.
Dazu müssen sie in unserer Praxis bekannt sein, also Bestandspatient sein und es muss von einem milden Verlauf ohne schwere Symptome ausgegangen werden.
Für Fremd- und auch Vertretungspatienten ist dieser Service nicht möglich. Wir müssen diese Anfragen ignorieren.
Um ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu können, ist die Vorlage ihrer Gesundheitskarte zwingend erforderlich.
Ohne Vorlage ihrer Gesundheitskarte im aktuellen Quartal können wir keine Krankschreibung ausstellen.
Sollten wir ihre Gesundheitskarte benötigen können sie entweder selbst in unserer Praxis vorbeikommen. Sollt es sich bei ihrer Erkrankung um eine ansteckende Krankheit handeln wie eine Erkältung, tragen sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz. Oder sie beauftragen eine Vertrauensperson ihre Gesundheitskarte vorbei zu bringen.
Wenn die Kriterien für eine Krankschreibung erfüllt sind, stellen wir ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese verschicken digital an ihre Krankenkasse. Wenn sie es wünschen, erhalten sie nur noch 1 Durchschlag für Ihre Unterlagen.
Ihren Arbeitgeber müssen sie weiterhin über ihre Krankschreibung informieren. Ihr Arbeitgeber ruft ihre AU-Daten bei ihrer Krankenkasse digital ab (Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend).
In Sonderfällen kann es erforderlich sein, dass sie einen Papierausdruck benötigen (z.B. Arbeitssuchende, Studierende). Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.
Hinweis:
Eine Arbeitsunfähigkeit darf nur im Ausnahmefall rückdatiert werden und ist maximal 3 Tage zulässig (Samstag und Sonntag zählt mit!).
Zur Vorbestellung füllen sie bitte nachfolgendes Formular vollständig aus.
Geben sie uns unbedingt eine Rückrufnummer an, unter der wir sie auch bei eventuellen Rückfragen erreichen können.