In bestimmten Fällen kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Anforderung ausgestellt werden.
Dazu müssen sie in unserer Praxis bekannt sein, also Bestandspatient sein und es muss von einem milden Verlauf ohne schwere Symptome ausgegangen werden.
Für Fremd- oder Vertretungspatienten ist dieser Service nicht möglich. Wir müssen diese Anfragen ignorieren.
Wichtige Hinweise - vor der Bestellung beachten!
Wenn die Kriterien für eine Krankschreibung erfüllt sind, stellen wir ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese verschicken wir digital an ihre Krankenkasse. Wenn sie es wünschen, erhalten sie nur noch 1 Durchschlag für Ihre Unterlagen.
Ihren Arbeitgeber müssen sie weiterhin über ihre Krankschreibung informieren. Ihr Arbeitgeber ruft ihre AU-Daten bei ihrer Krankenkasse digital ab (Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend).
In Sonderfällen kann es erforderlich sein, dass sie einen Papierausdruck benötigen (z.B. Arbeitssuchende, Studierende). Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.
Wenn sie unsere Hinweise gelesen, verstanden und akzeptiert haben,
können sie nun ihre Bestellung aufgeben: